Rehabilitation für pflegende Angehörige
Gerade in diesen ungewöhnlichen Zeiten, in denen Versorgungs- und Entlastungsangebote aufgrund von Schutz- und Hygienemaßnahmen auf ein Minimun reduziert wurden, leisten pflegende Angehörige noch mehr Betreuungsarbeit als sonst. Die von Bund und Land beschlossenen Kontaktsperren führten zu vielen Einschränkungen und Schließungen von Tagespflegen, teilweise möchten jedoch auch die pflegenden Angehörigen aus Angst vor einer Infektion mit Covid-19 ihren pflegebedürftigen Schützling nicht in die Obhut von Tages- und Pflegeeinrichtungen geben und verzichten damit teils gezwungen, teils bewusst auf die eigene Entlastung. Eine Situation, die auch gesunde und belastbare Angehörige an ihre Grenzen bringen kann.
Vermehrt erhalten wir im Landesverband derzeit Anfragen bezüglich Rehabilitationsmaßnahmen für pflegende Angehörige. Das „Ratzeburger Modell“ ermöglicht eine Reha und Vorsorge für pflegende Angehörige und gleichzeitig auf Wunsch auch die Mitnahme des an Demenz erkrankten Angehörigen. Die Pflegenden erhalten eine psychosomatische Rehabilitation, in der
- die körperliche Erholung gefördert wird
- die Psyche stabilisiert wird
- das Risiko von Neuerkrankungen minimiert wird
- Unterstützung gewährt wird bei der Organisation wohnortnaher Hilfsangebote
Es wird den Rehabilitanden dabei eine Behandlung ermöglicht, während „ihr“ Pflegebedürftiger ebenfalls in der Klinik gut versorgt und betreut wird. So können diese sich in Ruhe ihrer eigenen Behandlung widmen und außerhalb der Therapiezeiten eigenen oder gemeinsamen Freizeitaktivitäten nachgehen.
In folgende Informationsblättern Rehabilitationsmöglichkeiten und Rehaeinrichtungen für pflegende Angehörige erhalten Sie die vom Bundesverband der Deutschen Alzheimer Gesellschaft erstellten, allgemeinen Informationen. Gerne stellen wir Ihnen weitere Informationen zum „Ratzeburger Modell“ sowie zur richtigen Antragstellung der Rehabilitationsmaßnahme zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns hierzu gerne telefonisch unter 0381 / 208 754 00.