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Besuche in Pflegeheimen: Deutsche Alzheimer Gesellschaft fordert verbindliche Regelungen für alle Einrichtungen

PRESSEMITTEILUNG DER DEUTSCHEN ALZHEIMER GESELLSCHAFT

Berlin, 12. Juni 2020. Während überall in Deutschland immer mehr Bereiche konsequent aus dem Corona-Lockdown geführt werden und sich wieder etwas Normalität einstellt, erleben Angehörige von Bewohnerinnen und Bewohnern in Pflegeeinrichtungen auch weiterhin große Einschränkungen und zum Teil Willkür bei den Besuchsregelungen. „Uns erreichen nach wie vor zahlreiche Anrufe von Angehörigen, die keine oder nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten haben, ihre Lieben im Pflegeheim zu besuchen“, so Monika Kaus, die 1. Vorsitzende der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz (DAlzG). „Die Besuche können nicht regelmäßig stattfinden, sie sind aufgrund der Schutzvorgaben nur mit Mundschutz, auf Abstand und hinter Plexiglaswänden möglich, Berührungen sind untersagt. Das ist besonders für Menschen mit einer Demenzerkrankung sehr verwirrend und löst Ängste und Unruhe aus.“

Aus Sicht der DAlzG gibt es nach der monatelangen Trennung von Pflegeheimbewohnern und ihren nächsten Angehörigen noch immer keine grundsätzlichen Verbesserungen, damit der Kontakt zwischen den Familienmitgliedern wieder überall möglich ist und zu mehr Wohlbefinden und Lebensqualität beitragen kann. „Schon der mangelnde Kontakt in den letzten Wochen hat bei vielen demenzerkrankten Pflegeheimbewohnern zu einer deutlichen Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes geführt. Mittlerweile zweifelt niemand mehr an den positiven Wirkungen und der Notwendigkeit von persönlichem Kontakt, körperlicher Nähe und Berührung. Daher müssen dringend grundsätzliche Regelungen getroffen werden, die von allen Pflegeeinrichtungen verbindlich umgesetzt werden müssen“, fordert Monika Kaus.

„So kann es auch gehen!“
Erste Verbesserungsmaßnahmen in einzelnen Bundesländern
Positive Beispiele für konkrete Verbesserungsmaßnahmen kommen aktuell aus Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein: In der vergangenen Woche hat die Landesregierung von NRW eine Dialogstelle für Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen eingerichtet. Aufgabe der Dialogstelle ist es, Streitigkeiten zu schlichten, die bei der Ausgestaltung der Besuchsmöglichkeiten in den stationären Pflegeeinrichtungen aufkommen können.

Die Landesregierung in Schleswig-Holstein hat „Handlungsempfehlungen als Mindestvorgaben für ein Besuchskonzept in Einrichtungen der Pflege“ veröffentlicht, die ab dem 15. Juni gelten. Demnach hat jede Einrichtung ein individuelles Besuchskonzept zu entwickeln, das eine fachliche und ethische Risikobewertung zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der pflegebedürftigen Menschen und den in stationären Einrichtungen notwendigen Maßnahmen des Infektionsschutzes vornimmt.

Verbindliche Regelungen für alle Einrichtungen nötig
„Solche Maßnahmen müssen sich in der nächsten Zeit bewähren. Es bleibt abzuwarten, wie die Umsetzung in den Einrichtungen dieser Bundesländer gelingt und wie sichergestellt werden kann, dass die Maßnahmen wirklich in jeder Einrichtung erfolgen“, sagt Monika Kaus. „Erst dann erleben die Bewohnerinnen und Bewohner in den Pflegeeinrichtungen und ihre Angehörigen die Besuche als die so dringend notwendige Erleichterung und Entlastung.“ Die DAlzG sieht in einigen Bundesländern eine erste positive Entwicklung.